Die Förderprogramme der Europäischen Union, mit denen Projekte finanziell, organisatorisch oder ideell unterstützt werden, haben jeweils ihre eigenen Modi bezüglich der Programmierung, Ausschreibungen, Auswahlkriterien, Höhe des Zuschussbetrages etc. Trotzdem lässt sich Einiges mit Gültigkeit für eine Vielzahl der Programme sagen.
"Projektträger", "Akteur" oder "Begünstigter" sind Begriffe, die von der EU für Personen bzw. Einrichtungen verwendet werden, die eine EU-Förderung beantragen. Die Programme werden nicht immer direkt von den Dienststellen der Kommission verwaltet: Die Umsetzung einschließlich der Auswahl der Projekte und der Mittelvergabe wurde teilweise an Agenturen auf nationaler Ebene übertragen. Die zu fördernden Projekte werden anhand genau definierter Kriterien ausgewählt, die in den meisten Fällen den "Leitfäden für Antragsteller" zu entnehmen sind.
Zu unterscheiden sind im Wesentlichen drei finanzielle Förderarten:
Nicht nur über finanzielle Mittel unterstützt die Europäische Union Projekte, die ihren Zielen entsprechen: Eine weitere Förderform ist die Auszeichnung mit Gütesiegeln (Labels), die z.B. bei Werbekampagnen und Fundraising vorteilhaft sind.
Dem sog. Subsidiaritätsprinzip entsprechend unterstützt die EU lediglich Projekte, die im gemeinsamen europäischen Interesse liegen, aber nicht in ausreichendem Maße von den Mitgliedstaaten gefördert werden können. Die europäischen Programme fördern daher in den meisten Fällen transnationale Zusammenarbeit. Außerdem müssen die beantragten Projekte einen europäischen Mehrwert zu den Aktivitäten der Mitgliedstaaten oder der nationalen Akteure bieten. Nur in Ausnahmefällen werden Projekte einzelner Länder von der EU gefördert, z.B. innerhalb der Strukturfonds.
Die meisten Programme und Initiativen werden über sog. Aufrufe zur Einreichung von Angeboten oder von Vorschlägen (calls for tenders, calls for proposals) ausgeschrieben, viele in regelmäßigen Abständen einmal jährlich, einige aber auch je nach Finanzlage, Bedarf und Entscheidungslage unregelmäßig. Die Teilnahmebedingungen der Programme können sich von einem Jahr zum anderen ändern, so dass dringend zu empfehlen ist, die aktuellen Prioritäten und Auswahlkriterien, die in den Aufrufen genannt werden, zu beachten.
Alle
Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Angeboten erscheinen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: für Programme in der Reihe C, für öffentliche Aufträge für Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferungen in der Reihe S. In den Reihe L werden die verabschiedeten Rechtsakte veröffentlicht, so z.B. auch die für einen bestimmten Zeitraum geltenden Rahmenprogramme (wie KULTUR 2000), die Grundlage der jeweiligen Ausschreibung sind.
Die täglich erscheinenden Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften können über die Europäische Kommission abonniert, aber auch im Internet eingesehen werden. Zusätzlich veröffentlichen die Dienststellen der Kommission Aufrufe zu den von ihnen verwalteten Programmen und Haushaltslinien auf ihren Internetseiten, die jeweils in den folgenden Beschreibungen angegeben werden (siehe
Hinweise zur Internetrecherche).
Sollte ein Programm über diese Quellen nicht zu finden sein, ist es möglicherweise derzeitig nicht für die Einreichung von Anträgen, Angeboten bzw. Bewerbungen offen. Die voraussichtlichen Ausschreibungsdaten können bei den angegebenen nationalen Kontaktstellen, den Agenturen sowie anderen Informationsbüros erfragt werden. Wenn es keine nationale Kontaktstelle oder Agentur gibt, geben die angegebenen Abteilungen der Kommission Auskunft über die Ausschreibungsdaten.
Aus den Anträgen muss hervorgehen, dass das beantragte Projekt mit den Zielen des Programms übereinstimmt und die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die Sachverständigen in den Auswahlgremien legen großen Wert auf völlige Übereinstimmung, so dass es sehr wichtig ist, die angegebenen formalen und inhaltlichen Kriterien sorgfältig zu prüfen und das Projekt ggf. daran anzupassen.
Die ersten Informationen über ein bestimmtes Programm sollten den Ausschreibungen entnommen werden. Diese enthalten eine kurze Beschreibung der Programmziele, für die Vorschläge erwartet werden, bzw. eine Kurzdarstellung der Projekte, zu denen Angebote eingereicht werden können. Hier werden die Bewilligungskriterien, Einreichfristen, die zu kontaktierende Person bei der Kommission und Quellen für weitere Informationen sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen angegeben. Wenn es keine aktuelle Ausschreibung gibt, ist es sinnvoll, sich schon anhand der Unterlagen zu geschlossenen Ausschreibungen über das Programm zu informieren.
Wichtige Informationen für die Antragstellung bieten der Leitfaden oder das Benutzerhandbuch (guidelines for applicants, users guide), die die Kommission in der Regel zu jeder Ausschreibung herausgibt. Sie führen die in den Ausschreibungen zusammengefassten Informationen zu Zielen und Teilnahmebedingungen aus. Häufig sind sie zusammen mit den Antragsformularen im Internet unter denselben Adressen zu finden wie die Ausschreibungen oder in den Ausschreibungen wird eine Fundstelle angegeben. Auf jeden Fall können sie kostenfrei bei den Büros für technische Hilfe, den nationalen Agenturen und Kontaktstellen oder der Europäischen Kommission in Brüssel bzw. der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin bezogen werden.
Für alle Arten von Projekten gilt, dass sowohl ihre allgemeinen als auch die spezifischen Ziele dargestellt werden müssen. Und noch etwas: Es reicht nicht, eine gute Idee zu haben: Die überzeugende Darstellung dieser Idee ist wichtig!
Für allgemeine Fragen zur Finanzierungspraxis hat die Kommission eine Finanzierungsverordnung mit
Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. Darin sind die formalen Grundlagen der Mittelvergabe und Überwachung der direkten Finanzhilfen dienststellenübergreifend geregelt
Das Amt für Zusammenarbeit EuropeAid stellt für Bewerbungsverfahren im Bereich Außenhilfe sowie im Rahmen der Beitrittsvorbereitung (PHARE, ISPA und SAPARD) Handbücher (Practical Guides) zur Verfügung. Diese Handbücher und weitere Informationen stellt das Amt für Zusammenarbeit
EuropeAid im Internet zur Verfügung.
Die Kommission bearbeitet nur vollständige Anträge. Es ist dringend darauf zu achten, dass die Formulare vollständig ausgefüllt, unterschrieben und alle erforderlichen Dokumente beigefügt sind.
Zu den Programmbeschreibungen auf dieser Website sind Adressen von Kontaktstellen angegeben, die die Philosophie und das Antragsverfahren eines Programms erklären können. Insbesondere die Nationalen Kontaktstellen bieten neben weitergehenden Informationen ihre praktische Unterstützung bei der Erstellung eines Antrags an.
Dringend zu empfehlen ist die Lektüre der "häufig gestellten Fragen", die in der Regel unter FAQ auf den Seiten der Nationalen Kontaktstellen, der Agenturen und Generaldirektionen zusammengestellt werden.
Für viele Programme erstellen die Kommission bzw. die Agenturen eine Liste von Projekten, deren Antrag erfolgreich war und zu einer Förderung durch die EU führte. Im Bereich der Außenhilfe werden für manche Programme keine Projektlisten veröffentlicht. In der Regel sind aber Kompendien auf den Internetseiten zu den Programmen (oft unter "News, "Aktuelles", "Veröffentlichungen" oder "Funded Projects") zugänglich.
Die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten können im Rahmen der EU-Programme Projektförderungen beantragen bzw. an Ausschreibungen teilnehmen. Neben diesen 15 Staaten sind in der Regel die EWR-Länder Island, Norwegen und Liechtenstein teilnahmeberechtigt.
Viele Programme sind außerdem für die Beitrittsländer und einige für andere Drittländer offen, sofern diese gesonderte Vereinbarungen (Assoziierungsabkommen) mit der EU getroffen haben. Da sich hier immer wieder etwas ändert, ist es ratsam, sich jeweils bei den zuständigen Generaldirektionen der Kommission oder den Nationalen Kontaktstellen zu informieren.
Ein Antrag muss in einer der elf offiziellen Sprachen der EU erstellt werden, Anträge für Kooperationsprojekte mit Drittländern häufig in englischer Sprache. Sofern eine Kurzvorstellung des Projekts erforderlich ist, sollte sie in Englisch abgefasst werden, um die Bearbeitung des Antrages zu vereinfachen.
Indem sie die Zusammenarbeit zwischen mehreren privaten oder öffentlichen Partnern fördert, möchte die EU einen zusätzlichen Nutzen für die Projekte erreichen, d.h. Nutzen und Ergebnisse ermöglichen, die auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene ohne die Kooperation nicht hätten erbracht werden können. Ziele der Projekte, die im Rahmen einer Partnerschaft durchgeführt werden, sollten Erfahrungsaustausch und die Erarbeitung von Lösungen für bestimmte gemeinsame Fragen sein. Sie müssen einen Multiplikatoreffekt und eine weite Verbreitung der Resultate gewährleisten.
Die Generaldirektionen sowie die Agenturen und Nationalen Kontaktstellen bieten auf ihren Internetseiten vielfach Datenbanken für die Suche nach eigneten Partnerorganisationen an (u.a. gemeinsamer
KULTUR 2000-Projektpool aller Cultural Contact Points).
Nur in seltenen Fällen werden Projekte unterstützt, deren unmittelbares Ziel kommerzieller, gewinnorientierter Natur ist.
In der Regel sind die Förderungen der EU zur Ergänzung der privaten oder öffentlichen Projektmittel gedacht und werden in Form von Kofinanzierungen bewilligt. Nur selten werden die gesamten Projektkosten übernommen. Insofern wird in vielen Ausschreibungen die maximale Zuschusshöhe sowohl als absoluter Wert als auch in Form eines bestimmten Prozentsatzes vom Gesamtbudget eines Projekts angegeben.
Das dem Antrag zugrundeliegende Budget muss ausgeglichen sein, d.h. die Einnahmen müssen den Ausgaben entsprechen. Die Ausgaben müssen dabei direkt mit der Umsetzung des Projekts verbunden und zu seiner Realisierung notwendig sein.
Wie bei jedem Antrag auf Förderung aus öffentlichen Mitteln muss angegeben werden, bei welchen Körperschaften bzw. Organisationen weitere Zuschüsse beantragt wurden. Unter anderem soll damit vermieden werden, dass ein Projekt über unterschiedliche Förderschienen zwei Mal von der EU gefördert wird.
Der Begünstigte erhält die Ablehnung bzw. den Bewilligungsbescheid der Kommission in schriftlicher Form. Ist der Antrag positiv beschieden, unterzeichnen der Projektträger und die Kommission eine Vereinbarung, die die gegenseitigen Verpflichtungen festlegt. Hierzu gehört unter anderem die Pflicht der Begünstigten, bei allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch die EU hinzuweisen.
Die Zahlungen erfolgen im Allgemeinen in mehreren Raten (zwei oder drei, je nach Betrag und Projektdauer). Für die Auszahlung des Restbetrags muss der Projektträger eine Abrechnung der Ausgaben und der Einnahmen vorlegen; in einigen Fällen wird ein Abschlussbericht über die Ergebnisse des Projekts gefordert. Die Bewilligung ist bis Abschluss des Projekts nicht endgültig. Wird das Projekt nicht vereinbarungsgemäß realisiert, muss die Fördersumme zurückgezahlt werden.
Weitere Institutionen oder Organisationen unterstützen die kulturelle Zusammenarbeit in Europa:
Politische Ziele und Förderprogramme der Europäischen Union
Die Generaldirektionen und Dienststellen der Europäischen Kommission veröffentlichen sämtliche Informationen und zunehmend auch Originaldokumente über den EUROPA-Server. Er ist mit Europa-relevanten Informationen und Organisationen außerhalb der Kommission verlinkt.
Ein persönlicher Guide des von der EU-Kommission beauftragten Callcenters TeachTeam hilft bei der Suche in den über eine Million Web-Seiten des EUROPA-Servers.
Kostenlose Telefonnummer: 00800-67891011
E-Mail-Formular auf der
Website
Darüber hinaus bietet "Europa Direkt":
Weitere
nützliche Links zu den EU-Institutionen, europäischen Organisationen, Netzwerken und Service-Einrichtungen finden Sie auf dieser Website.
Ausschreibungen für Drittländerprogramme
Für den gesamten Bereich der Kooperation mit Drittländern veröffentlicht das Amt für Zusammenarbeit EuropeAid die Ausschreibungen und Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen.
a. Außenhilfefonds für die entsprechenden Länder bzw. Regionen angeben: ALA (Lateinamerika, Asien), MEDA (südlicher Mittelmeerraum), FED (Europäischer Entwicklungsfonds, AKP-Länder), PHARE (Mittel- und Osteuropa), TACIS (Südosteuropa) und "other" unter denen Haushaltslinien zu finden sind (nähere Informationen zu den Außenhilfefonds unter den entsprechenden Programmbeschreibungen)
b. Wahl der Optionen: "Open" - aktuelle Ausschreibungen "Forecast" - Vorankündigungen zu Ausschreibungen "Closed" - frühere Ausschreibungen, die jedoch interessante Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und Bedingungen enthalten
c. Maßnahmeart auswählen: Dienstleistungen, Bauaufträge, Lieferungen (services, works, supplies) und/oder Zuschüsse (grants)
d. Land/Länder oder Region(en) auswählen
e. Anfrage senden
f. auf der rechten Seite der geteilten Suchmaske erscheinen die Ergebnisse: Ausschreibungen (calls for tenders), Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen (calls for proposals), Handbücher/Leitfaden (guidelines)
Der Link "Quick search" zeigt alle Ausschreibungen, die in den letzten zehn Kalendertagen veröffentlicht wurden.
Sollte ein bestimmtes Programm dennoch nicht auffindbar sein, können die zuständigen Referenten des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid Auskunft geben, deren Adressen unter den betreffenden Programmbeschreibungen angegeben sind.
Zentrale Kontaktadresse per
E-Mail
zuletzt geändert: 04.08.2004